Es ändert sich wieder einiges, was die Vorschriften zu Schutzsystem in Automobilen angeht. Zum 1. November sind EU-weit zwei neue Sicherheitssysteme grundsätzlich Antwort zu sein: Zuerst einmal das Reifendruck-Kontrollsystem, das automatisch den Druck der Luft in den Reifen überwacht, und als zweites das elektronische Stabilität Gramm. Beide Systeme sind bei Neuzulassung zwingend vorgeschrieben.
Die automatische Reifendruckkontrolle ist dabei genauer gesagt Pflicht für alle Fahrzeuge der Klasse M1: Wohnmobile und Pkw fallen unter die neue Regelung.
Es ist grundsätzlich anerkennenswert, dass sich die Gesetzgeber in der Europäischen Union darüber Gedanken machen, wie Sie unseren täglichen Umgang mit Automobilen, die einer hohen Risikobelastung unterliegen, sicherer gestalten können. Auch alle neuen technischen Möglichkeiten dafür ausnutzen, wie zum Beispiel die Sensorik, die man heutzutage in Automobilen einbauen kann, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings befürchte ich auch, dass unerwünschte Nebenfolgen durch diese Automatisierung der Sicherheitsmaßnahmen eintreten werden. Bislang ist es ja immer noch für jeden Autofahrer üblich, den Druck in sein Reifen regelmäßig zu kontrollieren. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Verschleiß in den Autoreifen schneller entdeckt werden kann, und der passende Reifendruck den Widerstand der Reifen und der Fahrbahn reduziert, um den Verbrauch an Benzin zu verringern. Es ist auch immer wieder eine gute Gelegenheit für den Autofahrer, sich von dem sicheren Zustand seines Fahrzeuges zu überzeugen.
Übernimmt nun ein automatisches Kontrollsystem die Arbeit für mich, so kann ich mir nicht vorstellen, dass ich weiterhin im regelmäßigen Abstand die Reifen meines Fahrzeuges kontrollieren würde, da ich ja nun im Vertrauen darauf, dass das System seine Arbeit tut, fahren würde. Mit zunehmender Menge an Elektronik und sensibler Sensorik ist es allerdings auch wahrscheinlich, dass ein Fehler in der Schaltung eintritt, die bestimmte und wichtige Fahrzeugsysteme beschädigen. Ist die Beschädigung des Anzeigesystems für den Fahrzeugführer ebenfalls ein Teil des Fehlers, so kann er nicht einmal nachvollziehen, dass ein Defekt in sein Fahrzeug auftritt. Dieses fährt übrigens u.U. schneller oder verbrauchsärmer, wenn man ein emu ecumaster steuergerät sein eigen nennt.
Dadurch würde der eigentlich gut gemeinte Gesetzesvorschlag auch dazu führen, dass viele Menschen die ein Fahrzeug regelmäßig führen, sich weniger anstatt mehr Gedanken über die Sicherheit ihres Fahrzeuges machen, da sie nun voll und ganz auf die automatische Elektronik vertraut, und ihre eigenen Bemühungen ihr Fahrzeug sicher zu halten zurück fährt. Darüber sollten sich auch die Lobbyisten Gedanken machen, die die Gesetze für den Bundestag schreiben: Ich google gleich mal nach legal services in Germany um herauszufinden, welche Kanzleien dafür zur Verfügung stehen.
Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen. Immerhin liegt es nicht in der Verantwortung der EU Gesetzgeber, wenn die Halter von Fahrzeugen, egal ob Pkw oder Wohnwagen, ihren eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen und unvorsichtig werden, nur weil weitere Systeme ihre Sicherheit im Fahrzeug garantieren sollen. Vielmehr ist es die Pflicht eines jeden einzelnen Fahrzeughalters, weiterhin sicherzustellen, dass das Fahrzeug sicher ist und sich nicht blind auf elektronische Hilfsmaßnahmen zu verlassen.